DSGVO.pro
AnmeldenJetzt prüfen

Kapitel IXMarktüberwachung und Kontrolle

Art. 84 KI-VO – KI-Teststrukturen der Union

1. Die Kommission benennt eine oder mehrere Unionsstrukturen zur Unterstützung der Prüfung von KI, die die Aufgaben gemäß Artikel 21 Absatz 6 der Verordnung (EU) 2019/1020 im KI-Bereich wahrnehmen.

2. Unbeschadet der in Absatz 1 genannten Aufgaben leisten die Unionsstrukturen zur Unterstützung der Prüfung von KI auf Anfrage des KI-Gremiums, der Kommission oder der Marktüberwachungsbehörden auch unabhängige technische oder wissenschaftliche Beratung.

Setzt Ihre Website KI ein?

Die KI-Verordnung stellt neue Anforderungen an Websites, die KI-Systeme einsetzen. Prüfen Sie Ihre Website auf Compliance.

Jetzt Website prüfen