BDSG – Bundesdatenschutzgesetz
Der vollständige Text des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) mit allen 86 Paragraphen, gegliedert nach 4 Teilen. Das BDSG ergänzt und konkretisiert die DSGVO für Deutschland.
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Jetzt kostenlos prüfenTeil 1 Gemeinsame Bestimmungen
Kapitel 1 – Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
Kapitel 2 – Rechtsgrundlagen der Verarbeitung personenbezogener Daten
Kapitel 3 – Datenschutzbeauftragte öffentlicher Stellen
Kapitel 4 – Die oder der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Kapitel 5 – Vertretung im Europäischen Datenschutzausschuss, zentrale Anlaufstelle, Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder
Kapitel 6 – Rechtsbehelfe
Teil 2 Durchführungsbestimmungen für Verarbeitungen zu Zwecken gemäß Artikel 2 der Verordnung (EU) 2016/679
Kapitel 1 – Rechtsgrundlagen der Verarbeitung personenbezogener Daten
§ 22Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten
§ 23Verarbeitung zu anderen Zwecken durch öffentliche Stellen
§ 24Verarbeitung zu anderen Zwecken durch nichtöffentliche Stellen
§ 25Datenübermittlungen durch öffentliche Stellen
§ 26Datenverarbeitung für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses
§ 27Datenverarbeitung zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken und zu statistischen Zwecken
§ 28Datenverarbeitung zu im öffentlichen Interesse liegenden Archivzwecken
Kapitel 2 – Rechte der betroffenen Person
§ 29Rechte der betroffenen Person und aufsichtsbehördliche Befugnisse im Fall von Geheimhaltungspflichten
§ 30Verbraucherkredite
§ 31Schutz des Wirtschaftsverkehrs bei Scoring und Bonitätsauskünften
§ 32Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person
§ 33Informationspflicht, wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben wurden
§ 34Auskunftsrecht der betroffenen Person
§ 35Recht auf Löschung
§ 36Widerspruchsrecht
§ 37Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling
Kapitel 3 – Pflichten der Verantwortlichen und Auftragsverarbeiter
Kapitel 4 – Aufsichtsbehörde für die Datenverarbeitung durch nichtöffentliche Stellen
Kapitel 5 – Sanktionen
Kapitel 6 – Rechtsbehelfe
Teil 3 Bestimmungen für Verarbeitungen zu Zwecken gemäß Artikel 1 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2016/680
Kapitel 1 – Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen und allgemeine Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten
§ 45Anwendungsbereich
§ 46Begriffsbestimmungen
§ 47Allgemeine Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten
§ 48Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten
§ 49Verarbeitung zu anderen Zwecken
§ 50Verarbeitung zu archivarischen, wissenschaftlichen und statistischen Zwecken
§ 51Einwilligung
§ 52Verarbeitung auf Weisung des Verantwortlichen
§ 53Datengeheimnis
§ 54Automatisierte Einzelentscheidung
Kapitel 2 – Rechte der betroffenen Person
§ 55Allgemeine Informationen zu Datenverarbeitungen
§ 56Benachrichtigung betroffener Personen
§ 57Auskunftsrecht
§ 58Rechte auf Berichtigung und Löschung sowie Einschränkung der Verarbeitung
§ 59Verfahren für die Ausübung der Rechte der betroffenen Person
§ 60Anrufung der oder des Bundesbeauftragten
§ 61Rechtsschutz gegen Entscheidungen der oder des Bundesbeauftragten oder bei deren oder dessen Untätigkeit
Kapitel 3 – Pflichten der Verantwortlichen und Auftragsverarbeiter
§ 62Auftragsverarbeitung
§ 63Gemeinsam Verantwortliche
§ 64Anforderungen an die Sicherheit der Datenverarbeitung
§ 65Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an die oder den Bundesbeauftragten
§ 66Benachrichtigung betroffener Personen bei Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten
§ 67Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung
§ 68Zusammenarbeit mit der oder dem Bundesbeauftragten
§ 69Anhörung der oder des Bundesbeauftragten
§ 70Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
§ 71Datenschutz durch Technikgestaltung und datenschutzfreundliche Voreinstellungen
§ 72Unterscheidung zwischen verschiedenen Kategorien betroffener Personen
§ 73Unterscheidung zwischen Tatsachen und persönlichen Einschätzungen
§ 74Verfahren bei Übermittlungen
§ 75Berichtigung und Löschung personenbezogener Daten sowie Einschränkung der Verarbeitung
§ 76Protokollierung
§ 77Vertrauliche Meldung von Verstößen