TDDDG – Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz
Der vollständige Text des TDDDG mit allen 30 Paragraphen. Das TDDDG regelt unter anderem das Fernmeldegeheimnis, den Schutz personenbezogener Daten bei digitalen Diensten und den Schutz der Privatsphäre bei Endeinrichtungen (Cookies). Paragraphen, die unser Scanner automatisch prüft, sind entsprechend gekennzeichnet.
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Jetzt kostenlos prüfen§ 1Anwendungsbereich des Gesetzes
§ 2Begriffsbestimmungen
§ 3Vertraulichkeit der Kommunikation – Fernmeldegeheimnis
§ 4Rechte des Erben des Endnutzers und anderer berechtigter Personen
§ 5Abhörverbot, Geheimhaltungspflicht der Betreiber von Funkanlagen
§ 6Nachrichtenübermittlung mit Zwischenspeicherung
§ 7Verlangen eines amtlichen Ausweises
§ 8Missbrauch von Telekommunikationsanlagen
§ 9Verarbeitung von Verkehrsdaten
§ 10Entgeltermittlung und Entgeltabrechnung
§ 11Einzelverbindungsnachweis
§ 12Störungen von Telekommunikationsanlagen und Missbrauch von Telekommunikationsdiensten
§ 13Standortdaten
§ 14Mitteilen ankommender Verbindungen
§ 15Rufnummernanzeige und -unterdrückung
§ 16Automatische Anrufweiterschaltung
§ 17Endnutzerverzeichnisse
§ 18Bereitstellen von Endnutzerdaten
§ 19Technische und organisatorische Vorkehrungen
§ 20Verarbeitung personenbezogener Daten Minderjähriger
§ 21Bestandsdaten
§ 22Auskunftsverfahren bei Bestandsdaten
§ 23Auskunftsverfahren bei Passwörtern und anderen Zugangsdaten
§ 24Auskunftsverfahren bei Nutzungsdaten
§ 25Schutz der Privatsphäre bei Endeinrichtungen
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§ 26Anerkannte Dienste zur Einwilligungsverwaltung, Endnutzereinstellungen
Scanner
§ 27Strafvorschriften
§ 28Bußgeldvorschriften
§ 29Zuständigkeit, Aufgaben und Befugnisse der oder des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
§ 30Zuständigkeit, Aufgaben und Befugnisse der Bundesnetzagentur