Für die Meldung von Verstößen gegen diese Verordnung und den Schutz von Personen, die solche Verstöße melden, gilt die Richtlinie (EU) 2019/1937.
Kapitel IX – Marktüberwachung und Kontrolle
Art. 87 KI-VO – Meldung von Verstößen und Schutz von Hinweisgebern
Setzt Ihre Website KI ein?
Die KI-Verordnung stellt neue Anforderungen an Websites, die KI-Systeme einsetzen. Prüfen Sie Ihre Website auf Compliance.
Jetzt Website prüfen